1.    Schaden entsteht

2.    Geschädigter ruft Gutachter

3.    Gutachter erstellt
    a) Schadenskalkulation     bis ca. 1000 € Schadenshöhe
    b) Gutachten     ab ca. 1000 € Schadenshöhe

4.    Gutachter übernimmt die Abwicklung der Versicherungsvorgänge

3.1      optional, empfohlen: Einschaltung Rechtsanwalt (wird zu 100% von Versicherung der Gegenseite getragen,
    Grund: einwandfreie Feststellung der Schuldfrage, sowie vollständige Unterlagen für die Versicherung)
3.2    optional, empfohlen: Mietwagen Anforderung
3.3    Empfehlung einer Werkstatt